Etwa 85% der Kinder und Jugendlichen haben eine mehr oder weniger ausgeprägte Zahn- und Kieferfehlstellung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Altersgruppe der 9- bis 14-jährigen die größte Behandlungsgruppe in einer kieferorthopädischen Fachzahnarztpraxis darstellt. Der Vorteil liegt auf der Hand: Zahn- und Kieferfehlstellungen haben sich in diesem Alter noch nicht gefestigt und können besonders erfolgreich behandelt werden.
MUNDWERK Die Kieferorthopäden ist spezialisiert auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
Zähne lassen sich bis ins hohe Alter bewegen, Kieferknochen jedoch nur in frühen Wachstumsjahren. Deshalb sollten sich Kinder am besten im Alter von 7 bis 8 Jahren, spätestens aber im Alter von 11 Jahren zu einer Überprüfung vorstellen.
Viele Eltern sind, gerade was die Zahnstellung ihrer Kinder angeht, besorgt, den richtigen Zeitpunkt für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung zu verpassen. Eine feste Regel gibt es hierbei nicht, denn so wie jedes Kind anders aussieht, so sind es auch Zahn- und Kieferstellungen. Zur Sicherheit empfehlen wir allerdings in jedem Fall einen Beratungstermin – unser spezialisiertes Team kennt sich mit den Problematiken rund um eine Zahnfehlstellung aus und kann eine fundierte Diagnose geben.
Kleinkinder sollten nach Möglichkeit, sofern nicht bereits vorher durch Kinderärzt:in oder Zahnärzt:in eine deutliche Stellungsabweichung der Zähne festgestellt wurde, das erste Mal spätestens zur Zeit des Schneidezahnwechsels in einer kieferorthopädischen Praxis vorgestellt werden. Wenn also der erste bleibende Zahn durchbricht, ist „Kieferorthopädenzeit“.
In dieser ersten Phase des Zahnwechsels, das ist bei vielen Kindern mit 5 bis 6 Jahren der Fall, kann der/die Kieferorthopäd:in feststellen, ob Zahn- und Kieferfehlstellungen beispielsweise zu Wachstumsbehinderungen führen. Dann erhalten Kinder dieser Altersstufe im Rahmen einer sogenannten Frühbehandlung bereits eine Zahnspange. Hierbei handelt es sich zumeist um sehr einfache, herausnehmbare oder auch festsitzende Apparaturen. Diese werden von den kleinen Patient:innen gut angenommen und sind häufig nur nachts und wenige Stunden am Tag zu tragen. Die Frühbehandlungen betreffen nur 3–5% der Kinder, dauern etwa ein bis anderthalb Jahre und werden von den Krankenkassen und Krankenversicherungen fast immer übernommen.
In der zweiten Phase des Zahnwechsels, also im Alter von 9 bis 10 Jahren, ist es besonders wichtig, die Zahnstellung durch eine/n Kieferorthopäd:in beurteilen zu lassen: In ihrer Hauptwachstumsphase können Fehlstellungen nämlich besonders erfolgreich behandelt werden! Zahnärzt:innen vermögen zwar mitunter auch eine grobe Einschätzung zu geben, für eine fundierte Diagnose und Beratung sollte der Weg aber in jedem Fall in eine ausgewiesene kieferorthopädische Fachpraxis führen.
Beim Beratungstermin schauen wir uns die Zähne, deren Stellung, den Ober- und den Unterkiefer sowie die Bisslage, also das Zusammenspiel beider Kiefer, genauestens an. Danach beurteilen wir, ob bzw. inwieweit eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang erstellen wir umfassende diagnostische Unterlagen und prüfen genau, welche Behandlung für das Kind die Richtige ist.
Wir besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und die Details der Behandlung – welche Art von Zahnspange benötigt wird, wie lange die Behandlung andauert und was bestimmte Leistungen kosten. Im Anschluss stellen wir einen Behandlungsplan auf, den wir zur Genehmigung an die Krankenkasse schicken. Patient:innen, die privat versichert sind oder eine Zahnzusatzversicherung haben, erhalten den Heil- und Kostenplan nach Hause geschickt und reichen diesen dann ganz unkompliziert direkt bei ihrer Versicherung ein. Sobald die Genehmigung vorliegt, können wir mit der kieferorthopädischen Behandlung beginnen!
Die Behandlung findet oftmals in drei Phasen statt:
Im ersten Schritt werden die Zahnbögen über einen Zeitraum von 6–8 Monaten mit einer – in der Regel herausnehmbaren – Zahnspange ausgeformt.
Anschließend erfolgt, ebenfalls mit einer herausnehmbaren Zahnspange, die Einstellung der Bisslage. Die Zeit, die hierfür benötigt wird, ist recht unterschiedlich. Natürlich spielt in dieser Phase der Behandlung auch die Mitarbeit und Motivation des Kindes eine große Rolle.
In der dritten Phase werden die Zähne mit einer festsitzenden Zahnspange – auch als Multiband-Multibracket-Apparatur bezeichnet – eingestellt, damit am Ende der aktiven kieferorthopädischen Behandlung alles optimal passt.
Die Einstellung der Zähne wird heutzutage auch zunehmend mit durchsichtigen Kunststoffschienen, sogenannten Alignern, durchgeführt. Detailfragen sind stets zwischen Patient:in, Eltern und dem/der Kieferorthopäd:in zu besprechen.
Hierzu gehört auch das weite Spektrum der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei den meisten Patient:innen werden die Kosten für die Korrektur einer Zahn- und Kieferfehlstellung von den Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen getragen. Zusatzleistungen wie die kieferorthopädische Prophylaxe, Schutzversiegelungen an den Brackets, Materialien für ästhetische Behandlungen und Untersuchungen der Kiefergelenke sind individuell zu klären. Hier hat jede/r Patient:in seine/ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche. Da der Abschluss einer Zusatzversicherung gerade in Bezug auf die Kostenübernahme von Zusatzleistungen oftmals sehr sinnvoll ist, sollte hierzu eine Entscheidung vor dem ersten Beratungstermin bei dem/der Fachzahnärzt:in für Kieferorthopädie getroffen werden.
Jeder durchbrechende Zahn muss von Anfang an sorgfältig gereinigt werden, denn Bakterien unterscheiden nicht zwischen Milchzähnen und bleibenden Zähnen. Das Putzen durchbrechender Zähne ist mitunter nicht einfach, da sich häufig das Zahnfleisch aufwirft. Eltern sollten gerade dann jedoch sehr sorgfältig putzen und brauchen sich im Gegenzug keine Sorgen zu machen, dass das Putzen der ersten Zähne weh tut.
Es ist darauf zu achten, dass eine altersgerechte Zahnbürste mit kleinerem Bürstenkopf verwendet wird. Die Mindestzahnputzzeit von drei Minuten sollte zur optimalen Reinigung aller Zähne eingehalten werden – eine Zahnputzuhr kann hierzu behilflich sein. Außerdem benötigen die Fluoride aus der Zahnpasta diese Zeit, um auf der Zahnoberfläche schützend zu wirken. Nicht zuletzt sollte die Zahnpasta einen angenehmen Geschmack haben.
Zahnseide ist für die Reinigung der Zahnzwischenräume unabdingbar, da diese für die Zahnbürste nicht erreichbar sind. Im Idealfall sollte Zahnseide einmal täglich verwendet werden.
Kinder haben im Allgemeinen Spaß daran, wenn ihre Zähne mit einer elektrischen Zahnbürste gereinigt werden. Diesen Umstand kann man sich zu Nutze machen und damit beginnen, die Zähne so früh wie möglich mit einer elektrischen Kinderzahnbürste zu putzen. Elektrische Kinderzahnbürsten haben neben der richtigen Bürstenkopfgröße und einem geeigneten Griff häufig einen Timer, einige spielen nach jeder Minute Zähneputzen gar eine unterschiedliche Melodie. Sobald die Kinder den Mund ausspülen können, wird angeraten, die tägliche Mundhygiene durch die Anwendung einer Fluoridspüllösung zu unterstützen, um den Zahnschmelz zu härten.
Je früher Kinder damit beginnen, ihre Zähne selbst zu putzen, desto besser! Die Vorbildfunktion der Eltern ist wie bei vielen Dingen im Leben ganz besonders wichtig. Eltern sollten ihren Kindern nach Möglichkeit gegenüber sitzen und gemeinsam mit ihnen putzen – denn: Kinder werden von sich aus niemals mehr Zeit ins Zähne putzen investieren, als es ihre Eltern ihnen selbst vormachen. Eltern sind daher stets gut beraten, den Erfolg bzw. die Qualität der Mundhygiene ihrer Kinder zu kontrollieren.
Kindern im Vorschul- bzw. Grundschulalter wird empfohlen, ihre Zähne nach der bewährten “KAI-Methode” zu putzen. Jeweils eine Minute werden zuerst bei geöffnetem Mund die Kauflächen, dann bei geschlossenen Zahnreihen die Außenflächen und zum Schluss wieder bei geöffnetem Mund die Innenflächen aller Zähne sorgfältig geputzt.
Manche Kinder sind im Alter von 8 Jahren so weit, ihre Mundhygiene eigenverantwortlich durchzuführen, andere mit 9 oder 10 Jahren – dies hängt mit dem individuellen Entwicklungsstand der Motorik zusammen, denn für das gründliche Zähneputzen sind durchaus anspruchsvolle Bewegungen erforderlich.
Wir empfehlen für Kinder eine halbjährliche Prophylaxe, bei fester Zahnspange mindestens dreimal im Jahr.
Das professionelle Reinigen der Zähne ist keine Kassenleistung, allerdings bieten Krankenkassen Programme zur Individualprophylaxe (IP-Programme) an. Verschiedene Prophylaxe-Maßnahmen wie z.B. Aufklärung, Motivation und Fluoridierung finden dann in einem durch die Krankenkassen vorgegebenen zeitlichen Rahmen statt. Die allgemeine Prophylaxe oder besser gesagt, die zahnärztliche Prophylaxe, wird in der Regel in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Dabei werden alle Zahnflächen gereinigt und poliert. Im Rahmen der kieferorthopädischen Prophylaxe werden bei einem Kontrolltermin die Zahnflächen gereinigt und poliert, auf denen eine feste Zahnspange klebt. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf eine behutsame Prophylaxe gelegt. Im Übrigen gilt: Lieber einmal mehr zur Prophylaxe als einmal zu wenig!